Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Kunze Andreas – Einzelunternehmer (Hardware und IT-Dienstleistungen)
(Stand: Jänner 2025)
1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über den Verkauf und die Lieferung von Hardware sowie die Erbringung von IT-Dienstleistungen (z. B. Beratung, Installation, Wartung, Support) zwischen: Kunze Andreas, Einzelunternehmer (im Folgenden "Auftragnehmer" oder "Verkäufer") und seinen Kunden (im Folgenden "Käufer" oder "Auftraggeber").
1.2 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Käufers/Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
1.3 Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und gegenüber Unternehmern (§ 1 UGB). Für Verbraucher gelten die Bestimmungen des KSchG vorrangig.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Freibleibende Angebote: Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich (dies bedeutet, sie sind eine Aufforderung zur Angebotsstellung durch den Kunden).
2.2 Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch den Beginn der Leistungserbringung (Lieferung der Ware oder Erbringung der Dienstleistung) zustande.
3. Preise, Zahlung und Eigentumsvorbehalt
3.1 Die angegebenen Preise verstehen sich in Euro. Sofern der Kunde Verbraucher ist, sind die Preise brutto (inkl. gesetzlicher USt). Gegenüber Unternehmern verstehen sich die Preise exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (USt), sofern nicht anders angegeben.
3.2 Die Zahlung ist, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
3.3 Eigentumsvorbehalt (Wichtig!): * Die gelieferte Hardware (Ware) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen aus dem Kaufvertrag und der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum des Verkäufers (Vorbehaltsware). * Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, die Ware zurückzuverlangen, ohne damit vom Vertrag zurückzutreten.
4. Dienstleistungsverträge und Mitwirkungspflichten
4.1 Der Auftragnehmer erbringt seine IT-Leistungen als Dienstvertrag (§§ 1151 ff ABGB), sofern nicht ausdrücklich ein Werkvertrag (Erstellung eines definierten Erfolgs) vereinbart wird.
4.2 Der Auftraggeber ist zur umfassenden Mitwirkung verpflichtet, insbesondere hat er: * alle notwendigen technischen Informationen und Zugänge (Hard- und Software) rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. * für eine funktionsfähige Arbeitsumgebung zu sorgen.
4.3 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, gelten vereinbarte Fristen als gehemmt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den dadurch entstandenen Mehraufwand gesondert zu verrechnen.
5. Gewährleistung und Mängelrüge
5.1 Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des ABGB.
5.2 Für Geschäfte mit Unternehmern (B2B) gilt: * Die Gewährleistungsfrist für Hardware-Neugeräte wird auf ein Jahr verkürzt. * Die Gewährleistung für gebrauchte Waren wird ausgeschlossen. * Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware und erbrachte Werkleistungen unverzüglich nach Erhalt/Abnahme zu prüfen und Mängel sofort schriftlich zu rügen (§ 377 UGB). Unterbleibt die Mängelrüge, gilt die Leistung als genehmigt.
5.3 Bei Dienstverträgen besteht ein Verbesserungsanspruch bei mangelhafter Leistungserbringung.
6. Haftung
6.1 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
6.2 Für Geschäfte mit Unternehmern (B2B) gilt: * Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit (ausgenommen Personenschäden) wird ausgeschlossen. * Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und immaterielle Schäden wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. * Die Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Daten wird ausgeschlossen, sofern der Auftraggeber keine regelmäßige und dem Stand der Technik entsprechende Datensicherung durchgeführt hat.
7. Schlussbestimmungen
7.1 Anwendbares Recht und Gerichtsstand: * Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. * Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird Graz vereinbart, sofern der Kunde Unternehmer ist oder keinen festen Wohnsitz in Österreich hat. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
7.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die entsprechende gesetzliche Regelung.
Bitte reichen Sie diesen Entwurf unbedingt zur abschließenden Prüfung und individuellen Anpassung bei einem österreichischen Anwalt ein. Besonders die Beschränkungen der Gewährleistung und Haftung in den B2B-Klauseln müssen juristisch einwandfrei formuliert werden, um in Österreich Bestand zu haben.